Satzung gemäß Vereinsrecht §§21-79 BGB

 

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen "Bürgerforum Klingenstein e. V.".
  2. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen.
  3. Der Verein hat seinen Sitz in Blaustein, Ortsteil Klingenstein.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck des Vereins

Das am 9. Mai 2012 gegründete "Bürgerforum Klingenstein" versteht sich als Bürgerverein, welcher die im Blausteiner Teilort Klingenstein auftretenden Belange, Unzulänglichkeiten, Sorgen und Nöte der Bürgerschaft aufgreift, Fragen und Probleme, Anregungen aus der Bürgerschaft zur Verbesserung des Zusammenlebens, zur Verbesserung der Infrastruktur, zur Verkehrssicherheit und Unfallverhütung aufgreift, aufarbeitet und der Gemeindeverwaltung bzw. den gewählten Gemeinderatsmitgliedern / Ausschussmitgliedern je nach Kompetenz vorträgt und zusammen mit den Vertretern der Gemeinde praktikable Lösungen aushandelt.

Stets ist die Gemeindeverwaltung als federführende Institution einzubinden (Information).

Das "Bürgerforum Klingenstein e. V." sieht sich als Moderator zwischen den Belangen der Bürgerschaft Klingensteins und der Gemeinde und ihrer Organe, aber auch als Mittler zwischen der Gemeindeverwaltung und ihren Organen hin zur Bürgerschaft. Das Bürgerforum erwartet von der Gemeindeverwaltung rechtzeitige Einbindung des Vereins bei öffentlich relevanten Ortsteilfragen.  

Als Informationsmedium für die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Klingenstein dient dem "Bürgerforum Klingenstein e. V." in der Regel das Wochenblatt "Blausteiner Nachrichten". In der Nachrichtenspalte des Vereins wird regelmäßig bzw. bei Bedarf über seine Arbeit, über Initiativen, Anliegen, Lösungen usw. berichtet.

Das Bürgerforum sieht sich nicht als Konkurrenz zu den gewählten kommunalpolitischen Vertretungen / Ausschüssen, sondern als ergänzendes demokratisches Instrument und als Ansprechpartner für diese Institutionen, insbesondere für die Gemeindeverwaltung.  

Anliegen, die beim Vorstand eingehen werden grundsätzlich nach außen hin vertraulich behandelt.

Der Vorstand vertritt die Belange des Bürgerforum Klingenstein e. V." gegenüber der Gemeindeverwaltung bzw. gegenüber deren oben aufgeführten Organen. Der 1.Vorsitzende verhandelt zusammen mit dem 2.Vorsitzenden. Zusätzliche Vorstandsmitglieder können hinzugezogen werden. Dem 1.Vorsitzenden (vertretungsweise dem 2.Vorsitzenden) obliegt es, Informationen von zuständigen Stellen einzuholen, um so die Grundlagen für das weitere Handeln des Bürgerforums zu schaffen, z. B. auch, um Vorstandssitzungen vorzubereiten. Zur Meinungsbildung zu bestimmten Fragen kann der Vorstand die Bürgerinnen und Bürger von Klingenstein ggf. über die "Blausteiner Nachrichten" oder andere geeignete Maßnahmen bitten, ihre Ansichten dem Vorstand mitzuteilen, welcher dann das Recht hat, diese Meinung zu versachlichen und der Gemeinde vorzutragen.

 

§ 3 Vereinstätigkeit

Soweit nicht bereits in § 2 beschrieben, erfüllt der Verein seine Aufgaben selbstlos und verfolgt nicht als Hauptzweck eigenwirtschaftliche Ziele.

 

§ 4 Gemeinnützigkeit

Da der Verein nicht in erster Linie mildtätige, karikative Zwecke verfolgt (von eventuellen Ausnahmen in Zukunft abgesehen), ist eine Anerkennung als gemeinnützig beim Finanzamt Ulm nicht angestrebt und derzeit als informell- kommunalpolitisch tätiges Organ auch nicht als gemeinnützig anerkannt.

 

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
  2. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung vorzulegen.
  3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  4. Das Mitglied muss im Ortsteil Klingenstein wohnen.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Dabei ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres festgelegt. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstößt.
  2. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
  3. Bei Wegzug aus Klingenstein endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des entsprechenden Monats des Wegzugs.

 

§ 7 Mitgliedsbeitrag

  • Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten.
  • Bei der Gründungsversammlung wurde ein Mitgliedsbeitrag von 12,00 € pro Jahr festgelegt (1,00 € pro Monat).
  • Zahlungsweise: Der Jahresbetrag wird im Beitrittsmonat (anteilig) fällig, danach stets zu Beginn des Geschäftsjahres. Das Abbuchungsverfahren ist anzustreben. Überweisungen sind möglich.
  • Der Beitrag muss bei der 1. Mitgliederversammlung 2013 durch Beschluss bestätigt werden.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
  • Die Mitglieder der Vereinsorgane arbeiten ehrenamtlich.

 

§ 8 Organe

Organe des Vorstands sind:

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung.

Bei der Gründungsversammlung wurde der Vorstand aus deren Mitte gewählt und ein vorläufiger Mitgliedsbeitrag festgelegt.

 

§ 9 Vorstand

a) Der Vorstand besteht aus:

  • dem 1.Vorsitzenden (zugleich Presse-und Öffentlichkeitsarbeit incl. "Blausteiner Nachrichten"),
  • dem 2.Vorsitzenden (zugleich Schriftführer)
  • der / dem stellv. Schriftführer(in), in Personalunion Beauftragte(r) für Mitgliederwerbung und Betreuung,
  • dem Schatzmeister,
  • 1. Beisitzer,
  • 2. Beisitzer,
  • 3. Beisitzer,
  • 4. Beisitzer. 

b) Die nächste Mitgliederversammlung beschließt, ob als 5. Beisitzer ein "Alteingesessener" aus Klingenstein dazu gewählt werden soll. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, die Personalunion beim 1. und 2. Vorsitzenden zu entflechten und zusätzlich einen Pressesprecher oder einen Schriftführer zu wählen.

1. und 2. Vorsitzender vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.  

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt und bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt aus, ist der Restvorstand befugt, bis zur Neubestellung durch die nächste Mitgliederversammlung, ein Ersatzmitglied zu bestellen.

 

§ 10 Mitgliederversammlung 

  1. Die Mitgliederversammlung findet jährlich im 1. Quartal des Jahres statt.
  2. Eine Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
  3. Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen.
  4. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen (Postaufgabestempel). Entscheidend ist die zuletzt dem Vorstand bekannt gegebene Anschrift.
  5. Mit der Einladung ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung bekanntzugeben.
  6. Jede Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  7. Stimmberechtigt ist jedes volljährige Mitglied (Vollendung des 18. Lebensjahres). Das Stimmrecht kann n i c h t übertragen werden. 
  8. Die Abstimmungsart wird vom Versammlungsleiter bestimmt. Auf Antrag von mindestens 5 der Anwesenden ist schriftlich und geheim abzustimmen.
  9. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit (50% plus 1) der gültig abgegebenen Stimmen gefasst, soweit die Satzung keine andere Mehrheit bestimmt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Erreicht bei Vorstandswahlen keiner der Kandidaten diese erforderliche Mehrheit, so findet zwischen den beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhielten, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
  10. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:
  • die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands,
  • die Festsetzung des Mitgliedsbeitrags (§ 7),
  • die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
  • die Wahl von 2 Kassenprüfern,
  • die Entlastung des Vorstands,
  • die Beschlussfassung über Satzungsänderungen. Dafür ist eine Mehrheit von mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Für die Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller erschienenen Mitglieder erforderlich (ändert sich der Vereinszweck, ist ggf. das zuständige Registergericht betr. Prüfung einzubeziehen,
  • die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins (§ 12).

 

§ 11 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse

  1. Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen. Stichwortprotokoll ist in der Regel ausreichend.
  2. Auf Wunsch des Vorsitzenden ist zu bestimmten Themen ein Wortprotokoll zu fertigen. Abstimmungsergebnisse sind exakt zu protokollieren.
  3. Die Niederschrift ist vom Protokollführer und dem Vorsitzenden zu unterscheiben, ersatzweise von einem anderen Vorstandsmitglied.
  4. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt die Niederschrift einzusehen.

 

§ 12 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
  2. Soweit die Versammlung nichts anderes beschließt, sind die Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigte Liquidatoren.
  3. Die Verwendung des Vereinsvermögens ist mit dem zuständigen Finanzamt abzuklären.

 

Zusatzbestimmung

Sollten sich nach der Beschlussfassung der Satzung durch die Gründungsversammlung nachträgliche Änderungen bei der Überprüfung durch das Amtsgericht Ulm (Registergericht) ergeben, dann ist der neu gewählte Vorstand alleine berechtigt, diese Satzung entsprechend zu ändern. Es genügt die einfache Mehrheit des Vorstands.

 

Unterschriften von mindestens sieben Gründungsmitgliedern:

1) Roland Kleinhempel

2) Winfried Schultheiß

3) Rudolf Freisleben

4) Margarete Bräutigam

5) Ulrich Ludwig

6) Friedrich Rühl

7) Rainer Neumann

8) Holger Honold

Blaustein, den 09. Mai 2012

 

 

Roland Kleinhempel

Winfried Schultheiß

1. Vorsitzender

2. Vorsitzender

 

<<< zurück >>>                                                                 <<< nach oben >>>         

            

 

<<< Satzung herunterladen >>>